Richtlinien für die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.*

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Proponent:Christian Pree <chpr@gmx.net>
Datum:08.10.1999

Inhalt:

1. Überblick, Abkürzungen:

RfD: Request for Discussion
Einleitung einer förmlichen Diskussion über die Einrichtung, Änderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen
CfV: Call for Votes
Aufruf zur förmlichen Abstimmung über die Einrichtung, Änderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens über benötigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebürgert.

Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet- Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie innerhalb der österreichischen News-Hierarchie "at.*" - mit einigen Ausnahmen, siehe dazu Teil 11 - gelten.

Diese Richtlinien gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer Newsgruppe, für Umbenennungen, Verschiebungen und Änderung des Moderationsstatus, Chartaänderungen, also generell für alle Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes betreffen.

Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen über Newsgruppen in at.* herbeizuführen. Änderungen, die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* führen, im allgemeinen akzeptiert. Änderungen, die nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche Exekutive. Eine Befürwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe liefern, um eine möglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.

2. Zusammenfassung:

Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.) darüber abstimmen läßt.

Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlaßt der Moderator von at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en) abschickt.

Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle Ankündigungen und Einrichtungen auch über die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.

3. Moderation:

Charta von at.usenet.announce:

Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per email an den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

Die momentane Adresse des Moderators lautet:
announce@usenet.backbone.at

Aufgaben des Moderators:

a) Moderation von at.usenet.announce

Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem über at.usenet.announce veröffentlicht, und daher vom Moderator auf Einhaltung der Richtlinien geprüft. Findet er formale Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so weist er den RfD oder CfV zurück. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen veröffentlichen. Eine Prüfung des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe, Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in at.usenet vorbehalten.

Formale RfD/CfV müssen zumindest über die Newsgruppen at.usenet.announce und at.usenet veröffentlicht werden. Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Änderungen oder Entfernungen bestehender Newsgruppen muß der RfD/CfV in alle betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

Ferner schließt dies Vorab-Diskussionen über den RfD keineswegs aus. Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen Verfahrens stattzufinden.

Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis dieser Diskussion berücksichtigen.

b) Kontrollnachrichten

Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten und in at.usenet akzeptierten (s.u.) Beschlüsse der Netzgemeinschaft durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Auflösung von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten für die gesamte at.*-Hierarchie, mit Ausnahme der in 11. Nicht betroffene Hierarchien genannten Subhierarchien.

4. RfD:

Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request for Discussion", oder kurz RfD - so muß dieser entweder per E-Mail an den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden. Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an den Moderator. Der Moderator veröffentlicht dann den RfD.

Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es können auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies erhöht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:

5. Die Diskussion:

Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels Followup-To: auf at.usenet gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem ursprünglichen Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ... RfD wie bereits beschrieben zu veröffentlichen.

Über Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (außer dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce überprüft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf Übernahme von während der Diskussionsphase geäußerten Vorschlägen besteht nicht, die Nichtübernahme begründet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschläge einzugehen. Der Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD übereinstimmen.

Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorläufigen Abschluß der Diskussion die Regel sein, um noch eine Diskussionsmöglichkeit über den Letztstand vor dem CfV zu haben.

6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:

Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhängigen Dritten durchgeführt. Dafür steht der AVV (Austrian Volunteer Votetaker) zur Verfügung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD ist, darf er daher nicht AVV für diesen RfD sein. Selbstverständlich kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):

7. CfV:

NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine (zumindest weitestgehende) Einigung über Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die Entscheidung darüber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

Der CfV muß explizit enthalten:

Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden Punkte noch unklar ist, außer es wird ein kombiniertes Voting durchgeführt:

Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 10) eingesetzt werden.

Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten Format.

8. Wahlregeln und Stimmabgabe:

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gültig.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell für JA und NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muß eindeutig hervorgehen, wofür der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet. Bei Vorgabe eines bestimmten Formats für die Stimmabgabe durch den AVV werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezählt werden. In der Regel wird über jede Gruppe einzeln abgestimmt, Verknüpfungen von Wahlen sind nicht möglich (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" (wie z.B. Fido, Blackbox, Maus) ausdrücklich ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realnamen verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnamens kann in begründeten(!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es in seiner Macht steht, zu verifizieren, daß hinter jeder Stimme eine eigene Person steht.

Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen Stimme, da sie das Ergebnis verfälschen würden. Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden! Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsächlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10) Sinn.

Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafür Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits durch eine Bestätigungsmail geschehen, oder aber durch das Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwähnt werden!

Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte möglichst in der Mitte der Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der 1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestätigung" (s.o.) ausdrücklich erwünscht. Dieser 2.CfV muß sich auf den exakt gleichen Vorschlag wie der ursprüngliche CfV beziehen.

Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nicht akzeptiert.

9. Nach der Wahl:

Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) für was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten(!) Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt!

Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf at.usenet). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die Wahl als gültig angesehen.

Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der Veröffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce. Der Einspruch wird vom Moderator umgehend nach at.usenet weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Über die Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter Berücksichtigung der Diskussion in at.usenet.

Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprüche abgelehnt oder zurückgezogen sind, veranlaßt der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Löschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Änderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

Ein Gegenstand, über den bei einem CfV entschieden wurde, soll innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht neu zur Diskussion gebracht werden.

10. Sonderregeln für kombinierte Votings:

Abweichend von den obigen Regeln können sogenannte "kombinierte Votings" durchgeführt werden.

Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgeführt werden, wenn

  1. der Name der Gruppe(n),
  2. der Status oder
  3. der Name des Moderators
strittig sind: In diesem Fall wird für jede mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit einem CfV. Über die Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.

Beispiel:

  [    ] Einrichtung der Gruppe an sich
  [    ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
  [    ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"
    

Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als angenommen.

Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer bestehenden Gruppe: Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird über jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusätzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heißt bei Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

Beispiel:

  Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
  [    ] Einrichtung von at.abc.def
  [    ] Einrichtung von at.abc.ghi
  [    ] Einrichtung von at.abc.jkl
    

Über jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt. Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusätzlich eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der Gruppen passenden Traffic erzeugt.

11. Nicht betroffene Hierarchien in at.*:

Die folgenden Hierarchien wurden von Organisationen eingerichtet und unterliegen innerhalb ihrer Hierarchie nicht den hier vorliegenden Abstimmungsrichtlinien, obwohl sie österreichweit verbreitet werden. Das schließt nicht aus, daß innerhalb dieser 2nd Level Hierarchien eigene Regeln für das Einrichten und Entfernen von Newsgroups bestehen. Diese Regelungen sind allenfalls bei den betroffenen Organisationen selbst zu erfragen.

Die Einrichtung neuer 2nd-Level-Hierarchien at.<organisation>.* muß jedoch dem RfD/CfV-Verfahren unterzogen werden, wenn diese Hierarchie über den Newsserver der Organisation hinaus verbreitet werden soll.

Die folgenden News-Hierarchien verfügen über ein anderes, eigenes Verfahren zur Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen innerhalb ihrer Subhierarchie:

at.blackbox.* Diskussionsforen der Blackbox-BBS
at.tuwien.* Newsgruppen der TU Wien
at.univie.* Newsgruppen der Uni Wien

12. Danksagung:

Vielen Dank für die Basis geht an die Ersteller der REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*, der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups sowie

Anhang 1: Kandidaten: Moderator und AVVs

Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce kandidiert
Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>
Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter kandidieren
Gerald Pfeifer <pfeifer@dbai.tuwien.ac.at>
Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> (als AVV-Vertretung)

Anhang 2: "Kochrezept" zur Gründung einer Newsgruppe

  1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch geändert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet werden soll
  2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
  3. Moderator: den RfD veröffentlichen
  4. Proponent: in at.usenet den RfD mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse zumindest in einem 2.RfD (wieder über den Moderator) posten
  5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV, Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Übersendung des Letztstands
  6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
  7. Moderator: den CfV veröffentlichen
  8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV über den Moderator veröffentlichen, zum Schluß über den Moderator Ergebnis veröffentlichen
  9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht versenden und Listen aktualisieren

Änderungen

Christian Pree <chpr@gmx.net>

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